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   VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14   

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https://dejure.org/2014,44811
VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14 (https://dejure.org/2014,44811)
VG Halle, Entscheidung vom 23.10.2014 - 4 A 10/14 (https://dejure.org/2014,44811)
VG Halle, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 4 A 10/14 (https://dejure.org/2014,44811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14
    Denn jedes Grundstück verursacht schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers den Zulauf von Wasser und erschwert damit die Gewässerunterhaltung (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 - Juris Rn. 33 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2013 - 2 L 176/12

    Bestimmtheit einer Satzung betreffend die Umlage von

    Auszug aus VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14
    An dieser Voraussetzung fehlt es, weil die Regelung über den Umlageschuldner nicht von dem übrigen Inhalt der jeweiligen Satzung abgetrennt werden kann (OVG LSA, Beschluss vom 05. Dezember 2013 - 2 L 176/12 - Juris Rn. 11).
  • VG Magdeburg, 19.09.2012 - 9 A 155/11

    Gewässerunterhaltungsumlage: Beachtlichkeit von Einwendungen eines

    Auszug aus VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14
    Dagegen scheidet das Abstellen auf einen bestimmten Stichtag, wie etwa den 01. Januar oder den 31. Dezember, den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verbandsbeitragsbescheids an die Gemeinde oder der Bekanntgabe des Umlagebescheids aus (Urteil der Kammer vom 17. Juli 2014 - 4 A 72/14 - Juris Rn. 21; vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 2 L 296/07 - Juris Rn. 7; VG Magdeburg, Urteil vom 19. September 2012 - 9 A 155/11 - Juris Rn. 35 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 2 L 296/07

    Umlage des Gewässerunterhaltungsbeitrags

    Auszug aus VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14
    Dagegen scheidet das Abstellen auf einen bestimmten Stichtag, wie etwa den 01. Januar oder den 31. Dezember, den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verbandsbeitragsbescheids an die Gemeinde oder der Bekanntgabe des Umlagebescheids aus (Urteil der Kammer vom 17. Juli 2014 - 4 A 72/14 - Juris Rn. 21; vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 2 L 296/07 - Juris Rn. 7; VG Magdeburg, Urteil vom 19. September 2012 - 9 A 155/11 - Juris Rn. 35 ff.).
  • VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Auszug aus VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14
    Das gilt umso mehr, als die Umlagen nach § 56 Abs. 2 WG LSA n.F. wie Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden und Gebührenschuldner für eine auf einen Erhebungszeitraum bezogene Gebühr derjenige ist, der in dem (jeweiligen Zeitraum innerhalb des) Erhebungszeitraum(s) das Recht inne hatte (VG Magdeburg, Urteil vom 02. Februar 2012 - 9 A 106/10 - Juris Rn. 21).
  • VG Halle, 17.07.2014 - 4 A 72/14

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Bestimmung des Beitragsschuldners

    Auszug aus VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14
    Dagegen scheidet das Abstellen auf einen bestimmten Stichtag, wie etwa den 01. Januar oder den 31. Dezember, den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verbandsbeitragsbescheids an die Gemeinde oder der Bekanntgabe des Umlagebescheids aus (Urteil der Kammer vom 17. Juli 2014 - 4 A 72/14 - Juris Rn. 21; vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 2 L 296/07 - Juris Rn. 7; VG Magdeburg, Urteil vom 19. September 2012 - 9 A 155/11 - Juris Rn. 35 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13

    Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der

    Dagegen scheidet das Abstellen auf einen bestimmten Stichtag, wie etwa den 01. Januar oder den 31. Dezember, den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verbandsbeitragsbescheids an die Gemeinde oder der Bekanntgabe des Umlagebescheids aus (vgl. VG Halle, Urt. v. 23.10.2014 - 4 A 10/14 -, juris, RdNr. 16, m.w.N.).
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